Die Erbschaftsteuer orientiert sich am Nachlasswert und der Steuerklasse, wobei die Höhe mit abnehmendem Verwandtschaftsgrad und zunehmendem Nachlasswert steigt. Steuerklasse I (sieben bis 30 Prozent) gilt für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder sowie Eltern und Großeltern. Steuerklasse II (15 bis 43 Prozent) wird angewendet für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Ehegatten oder Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft. Steuerklasse III (30 bis 50 Prozent) gilt für alle anderen Personen. Der höchste Steuersatz wird jeweils bei Nachlasswerten (Erbe minus Freibetrag) über 26 Millionen Euro angewendet.
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