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Erbschaft­steuer

Erbschaft­steuer in Karlsruhe gestalten


Wir unter­stützen unsere Mandanten dabei, durch Nutzung des Gestaltungs­spielraums die Erbschaft­steuer zu optimieren. In unserem Steuer­büro in Karlsruhe beraten wir Sie ausführlich zum Thema Erbschaft­steuer und erarbeiten einen optimalen Plan, mit dem Sie die Steuer­last reduzieren.

Profitieren Sie von der Zusammen­arbeit mit unserem Team, das einen Plan erstellt, um die Erbschaft­steuer in Karlsruhe best­möglich zu gestalten:

  • Leistungsstarkes, erfahrenes Experten-Team

  • Optimierung der Erbschaftsteuer
  • Beratung hinsichtlich der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Ganzheitliche Finanzberatung
  • Steueroptimale Planung der Unternehmensnachfolge
  • Maßgeschneiderte Serviceleistungen für den Mittelstand
  • Schnelle Terminvereinbarung

Die Erbschaft­steuern werden für kleine und mittel­ständische Unternehmen, die oft inhaber­geführt sind, zur Belastung und erschweren die Nach­folge. Im schlimmsten Fall müssen Immobilien oder anderes Anlage­vermögen veräußert werden. Leider ist die finanzielle Last manchmal sogar so hoch, dass Nachfolger nicht in der Lage ist, das an sich gesunde Unternehmen fortzuführen. Es gibt jedoch Möglich­keiten, mit denen die Steuer­last legal reduziert werden kann. Nutzen Sie deshalb die professionelle Beratung durch einen qualifizierten Steuer­berater. Sind Sie an diesem Service interessiert? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein ausführliches Beratungs­gespräch, in dem wir eine Strategie erarbeiten, um die Erbschaft­steuer in Karlsruhe zu reduzieren.

Erbschaft­steuer Frei­betrag


Erben steht ein Erbschaft­steuer Frei­betrag zu, sodass Erbschaft­steuer in Karlsruhe erst für größere Erbschaften gezahlt werden muss. Kinder können von jedem Eltern­teil 400.000 Euro steuer­frei erben. Für Ehe­gatten beträgt der Erbschaft­steuer Frei­betrag sogar 500.000 Euro. Der Frei­betrag für Enkel beträgt 200.000 Euro, Eltern oder Groß­eltern müssen bei Erb­schaften bis zu 100.000 Euro keine Erbschaft­steuer bezahlen. Bei weniger engen Verwandt­schafts­beziehungen sind die Frei­beträge jedoch wesentlich geringer. Für Geschwister, Neffen und Nichten, Freunde oder Lebens­gefährten beträgt der Erbschaft­steuer Frei­betrag nur 20.000 Euro.

Das Verhältnis des Erben zum Erb­lasser ist außerdem entscheidend für den Steuer­satz, der bei der Berechnung der Erbschaft­steuern angewendet wird. Für nahe Angehörige beträgt der Steuer­satz (in Abhängigkeit von der Höhe des Erbes) zwischen sieben und 30 Prozent. Bei nicht verwandten Erben variiert der Steuer­satz zwischen 30 und 50 Prozent. Nutzen Sie in Karlsruhe die Beratung von kompetenten Steuer­experten, um die Steuer­last zu planen und zu reduzieren.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu den Leistungen unseres Beratungsunternehmens?
Sie wünschen ein direktes Gespräch? Nutzen Sie unser Rückrufformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Erbschaft­steuer: Kann man die Höhe beeinflussen?


Die Erbschaft­steuer orientiert sich am Nachlass­wert und der Steuer­klasse, wobei die Höhe mit abnehmendem Verwandtschafts­grad und zunehmendem Nachlass­wert steigt. Steuer­klasse I (sieben bis 30 Prozent) gilt für Ehe­gatten, eingetragene Lebens­partner, Kinder und Stief­kinder, Abkömmlinge der Kinder und Stief­kinder sowie Eltern und Groß­eltern. Steuer­klasse II (15 bis 43 Prozent) wird angewendet für Geschwister, Nichten und Neffen, Stief­eltern, Schwieger­kinder und -eltern sowie geschiedene Ehe­gatten oder Lebens­partner einer aufgehobenen Lebens­partnerschaft. Steuer­klasse III (30 bis 50 Prozent) gilt für alle anderen Personen. Der höchste Steuer­satz wird jeweils bei Nachlass­werten (Erbe minus Frei­betrag) über 26 Millionen Euro angewendet.

Es gibt verschiedene Möglich­keiten, die Erbschaft­steuer Höhe zu reduzieren. Dafür sind jedoch eine kompetente Beratung und eine voraus­schauende Planung der Erbschaft­steuer erforderlich. Profitieren Sie vom Service der Steuer­experten in Karlsruhe.

Unser Team stellt Ihnen neben der Optimierung der Erbschaft­steuer in Karlsruhe ein umfassendes Angebot an Beratungs­dienst­leistungen zur Verfügung:

  • Optimierung der Schenkungssteuer

  • Wirtschaftsprüfung
  • Buchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung

Wir beraten Sie über die Erbschaftssteuer


Das Thema Erbschaft­steuer ist komplex und für Laien kaum zu durchschauen. Deshalb ist es sinn­voll, eine kompetente Erbschaft­steuer Beratung in Karlsruhe in Anspruch zu nehmen.

Es gibt verschiedene Möglich­keiten, die Erbschaft­steuer zu reduzieren. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung werden wir eine für Ihre spezielle Situation optimierte Strategie generieren, die folgende Elemente enthalten kann:

  1. Nutzung der Frei­beträge
  2. Nutzung der Befreiungs- und Verschonungs­regeln für Betriebs­vermögen
  3. Erbschaft auf Umwegen
  4. Berliner Testament
  5. Änderung der Familien­verhältnisse
  6. Schenkungen
  7. Nutzung der Sonder­regeln des Vererbens von Immobilien
  8. Nieß­brauch

Es gibt spezielle Regeln für das Vererben von Betriebs­vermögen. Welche Vergünstigungen und Befreiungen in diesen Fällen gelten, ist nur differenziert zu beantworten. Gerne erarbeiten wir eine perfekte Strategie zur Senkung der Erbschaft­steuer, mit der Ihre Firma in Karlsruhe erheblich entlastet wird.