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Schenkung­steuer

Schenkung­steuer in Karlsruhe


Bereits zu Leb­zeiten einen Teil des Vermögens zu verschenken, ist eine Möglich­keit, Erbschaft­steuern für die Erben zu reduzieren. Was Sie dabei hinsichtlich der Schenkung­steuer beachten müssen, erläutern wir Ihnen in Karlsruhe im Rahmen einer ausführlichen Beratung.

Profitieren von der kompetenten Beratung zum Thema Schenkung­steuer, um Ihren Nach­lass in Karlsruhe optimal zu gestalten:

  • Erfahrene Steuerexperten

  • Reduzierung der Steuerlast
  • Erstellung der Schenkungsteuererklärung
  • Beratung hinsichtlich der Freibeträge
  • Professionelle Finanzberatung
  • Steueroptimale Planung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung von Erbengemeinschaften
  • Flexible Terminvereinbarung

Mit dem Ver­schenken von Vermögen zu Leb­zeiten können Sie den Nach­lass und somit die Erbschaft­steuer reduzieren. Allerdings fällt bei Schenkungen die Schenkung­steuer an. Wir erläutern Ihnen in Karlsruhe, welche Möglich­keiten es dennoch gibt, mit gezielten Schenkungen Erbschaft­steuern zu sparen.

Schenkung­steuer Frei­betrag


Schenkungen sind ein bewährtes Instrument, um beim Vererben von Betriebs­vermögen oder privatem Vermögen die Hinter­bliebenen zu entlasten. Für diese „Zuwendungen ohne Gegen­leistungen“ müssen jedoch Schenkung­steuern bezahlt werden. Der Schenkung­steuer Frei­betrag hängt vom verwandt­schaftlichen Verhältnis des Beschenkten zum Schenkenden ab. Aber auch die Art des Vermögens, das verschenkt wird, hat einen Ein­fluss auf die Höhe der Schenkung­steuer. Sonder­regeln für Immobilien und Betriebs­vermögen bieten einen Spiel­raum für die Steuer­gestaltung, zu dem wir Sie individuell beraten. Im Falle einer Schenkung von Betriebs­vermögen (beispiels­weise auf dem Weg der Betriebsauf­spaltung) muss außerdem die Ertrag­steuer beachtet werden. Lassen Sie sich recht­zeitig durch renommierte Steuer­experten beraten, um die Steuer­last der Erbschaft- und Schenkung­steuer in Karlsruhe zu reduzieren.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Steuer­beratung, die alle Bereiche der gewerblichen und privaten Steuer­pflichten umfasst. Darüber hinaus unterstützen wir mittel­ständische Unternehmen durch ein breites Service­angebot:

Wir beraten Sie gerne!

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Schenkung: Frei­betrag mehrfach nutzen


Obwohl auch bei der Schenkung Steuern anfallen, ist dies ein effektives Instrument, um die Steuer­last insgesamt zu senken.  Der Schenkung­steuer Frei­betrag ist mit dem Erbschaft­steuer Frei­betrag identisch und unter­scheidet sich nur für die Eltern oder Groß­eltern, die bei einer Erb­schaft ein Vermögen von 100.000 Euro steuer­frei erben können, bei einer Schenkung jedoch nur einen Frei­betrag von 20.000 Euro haben. Allerdings steht Ihnen bei der Schenkung der Frei­betrag alle zehn Jahre in vollem Umfang zur Verfügung. Verstirbt der Erb­lasser inner­halb der Zehn-Jahres-Frist, wird das Erbe unter Berück­sichtigung der Schenkung berechnet. Bereits gezahlte Schenkung­steuern werden auf die nun zu entrichtende Erbschaft­steuer angerechnet. Wir beraten Sie in unserem Steuer­büro in Karlsruhe ausführlich über die Möglich­keiten, Schenkungen gezielt als Instrument zur Reduzierung der Steuer­last zu nutzen.

Schenkung­steuer Beratung


Im Rahmen der Schenkung­steuer Beratung informieren wir Sie über die verschiedenen Optionen, Ausnahme­regelungen und Vergünstigungen zu nutzen. Besonders weit­reichende Vergünstigungen sieht der Gesetz­geber vor, wenn das Familien­heim an den Ehe­gatten oder ein Kind verschenkt wird. Eine selbst­bewohnte Immobilie können Sie zu Leb­zeiten steuer­frei übertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine kleine Wohnung oder ein Schloss verschenken. Dieser Vorteil wird nur für die Immobilie gewährt, die den Lebens­mittel­punkt bildet. Zweit- und Ferien­wohnungen sind von einer solchen Option aus­geschlossen. Sie können allerdings mit dieser Methode mehrmals Schenkung­steuern sparen, denn diese Art der Steuer­befreiung ist weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf ein Objekt beschränkt.

Sie möchten Betriebs­vermögen verschenken, um die Steuer­last für Ihre Erben zu reduzieren? Die Regelungen des Erbschaft­steuer- und Schenkung­steuer­gesetzes (ErbStG) sind derart komplex, dass Sie unbedingt die fundierte Schenkung­steuer Beratung unserer Experten in Karlsruhe in Anspruch nehmen sollten. Auf diese Weise profitieren Sie maximal von Steuer­verschonungen im Betriebs­vermögen.