Im Rahmen der Schenkungsteuer Beratung informieren wir Sie über die verschiedenen Optionen, Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen zu nutzen. Besonders weitreichende Vergünstigungen sieht der Gesetzgeber vor, wenn das Familienheim an den Ehegatten oder ein Kind verschenkt wird. Eine selbstbewohnte Immobilie können Sie zu Lebzeiten steuerfrei übertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine kleine Wohnung oder ein Schloss verschenken. Dieser Vorteil wird nur für die Immobilie gewährt, die den Lebensmittelpunkt bildet. Zweit- und Ferienwohnungen sind von einer solchen Option ausgeschlossen. Sie können allerdings mit dieser Methode mehrmals Schenkungsteuern sparen, denn diese Art der Steuerbefreiung ist weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf ein Objekt beschränkt.
Sie möchten Betriebsvermögen verschenken, um die Steuerlast für Ihre Erben zu reduzieren? Die Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sind derart komplex, dass Sie unbedingt die fundierte Schenkungsteuer Beratung unserer Experten in Karlsruhe in Anspruch nehmen sollten. Auf diese Weise profitieren Sie maximal von Steuerverschonungen im Betriebsvermögen.