Der Jahresabschluss muss formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen und sollte deshalb von kompetenten Experten in Karlsruhe erstellt werden. Zum einen soll der Jahresabschluss über die finanzielle Lage, das Vermögen und die Ertragslage informieren (Handelsbilanz) und zum anderen fungiert der Jahresabschluss als Bemessungsgrundlage für die Steuer (Steuerbilanz). Steuer- und Handelsbilanz unterliegen jeweils anderen Bewertungsvorschriften. Die Bilanzierungsvorschriften legen fest, ob zwei Bilanzen zu erstellen sind.
Gewerbetreibende, deren Gewinn maximal 60.000 Euro und deren Umsatz maximal 600.000 Euro beträgt, sowie Freiberufler können den Jahresabschluss in Form einer Einnahme-Überschussrechnung anfertigen. Alle anderen Gewerbetreibenden und ausnahmslos alle Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz erstellen und zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater in Karlsruhe anfertigen lassen. Außerdem ist es in vielen Fällen erforderlich, einen Lagebericht und einen Anhang erstellen zu lassen. Beauftragen Sie unser Team damit, den Jahresabschluss in Karlsruhe auf der Basis Ihrer Buchhaltung anzufertigen. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Ihr Unternehmen während des gesamten Geschäftsjahres und übernehmen für Sie die komplette Buchhaltung. Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit.